Sperrung von Internetseiten
Im Hinblick auf die aktuelle Diskussion zum weitgehend verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen
spreche ich mich klar gegen eine Sperrung von Internetseiten aus!
Begründung:
- Eine Sperrung hält Täter in den seltenstens Fällen vom eigentlichen Mißbrauch ab.
- Im Hinblick auf den tatsächlichen Nutzen ist die Abwägung zwischen den Grundrechten (Würde, Unverletzlichkeit, Meinungs- und Informationsfreiheit) zu einseitig.
- Die geplanten Sperren erschweren den Zugang nur, da sie relativ leicht zu umgehen sind. Wesentliche Verbreitungsmöglichkeiten (wie z. B. Tauschbörsen) werden davon gar nicht erfaßt.
- Durch die geplante Umsetzung (DNS-Sperre) ist damit zu rechnen, daß auch reguläre Inhalte gesperrt werden. Präzisere Sperrformen (z. B. CleanFeed) finden aktuell jedoch keine Berücksichtigung.
- Über die Aufnahme auf die Liste muß der Anbieter der gesperrten Seite nicht zwingend informiert werden.
- Für die Liste zensierter Seiten ist keine geeignete Kontrollinstanz vorgesehen. (Aktuell soll das BKA die Liste nach eigenem Ermessen anfertigen und täglich aktualisieren. Mindestens vierteljährlich soll ein nur 5-köpfiges Gremium Stichproben machen.)
- Besucher einer gesperrten Seite – wenn auch versehentlich – werden erfaßt und geraten unter einen Anfangsverdacht.
- Die Sperren dürfen weitergehende Maßnahmen nicht ersetzen. Daher sollten diese vor allem auf außereuropäische Seiten angewendet werden, wo eine komplette Abschaltung des Angebots rechtlich nicht durchgesetzt werden kann.
- Es ist kein Problem, ein derartiges Sperrsystem auf andere Inhalte auszudehnen. Es ist daher mit einer Flut individueller Sperrwünsche (z. B. abgeleitet aus dem Kennzeichenrecht) zu rechnen, die nicht immer gerechtfertigt sein werden.
Gegen Zensur im Internet
Antrag, beschlossen an der Kreismitgliederversammlung der FDP Würzburg-Stadt am 24. Juni 2010 in Würzburg.